Bauen* muss man sich leisten können!

* ohne professionelle Planung und Beratung

Portraitfoto seitlich von Stefan

Ihr verlässlicher Partner für die Planung und Beratung von Hochbauprojekten von der Projektentwicklung über den kreativen Entwurf bis zur Genehmigungsplanung.

Verständlich, direkt und zielgerichtet.

Millionen Euro betreutes Bauvolumen

Erfolgreich abgeschlossene Projekte

Quadratmeter genehmigte Nutzfläche

Jahre Erfahrung in der Baubranche

Portraitfoto seitlich von Stefan

Guten Tag,

mein Name ist Stefan

Als Architekt, Planer und Berater begleite ich Sie von der ersten Idee bis zur Realisierung Ihres Bauvorhabens.

Mit langjähriger Erfahrung unterstütze ich private Bauherren, Unternehmen und öffentliche Institutionen bei der Entwicklung von Neubauten, Umbauten und Revitalisierungen von Wohn-, Misch- und Spezialimmobilien.

Lassen Sie uns über Ihr Bauvorhaben sprechen.

Leistungsangebot

Hohe Baukosten bei knappem Bauland, veränderte Nutzeranforderungen sowie strenge Vorgaben zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfordern eine gezielte Steuerung, die innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen muss.

Wissen und Erfahrung in Naturwissenschaften, Technik und Wirtschaft wachsen rasant und führen zu einer verstärkten Spezialisierung - weshalb kompetente Generalisten, die interdisziplinär denken, umso wichtiger werden.

Da in allen Lebensbereichen der Bedarf an fundierter fachlicher Beratung steigt, weil die zugrunde liegenden Themen zunehmend komplexer werden, sind wir der Meinung, dass viele Wege besser im Kopf als zu Fuß gegangen werden.

Unser Schwerpunkt liegt in der Planung von Hochbauprojekten - von der Projektentwicklung über den kreativen Entwurf bis zur Genehmigungsplanung. Wir arbeiten strukturiert auf Basis belastbarer Fakten und fundierter Analysen. Unsere Entwürfe sind funktional, materialsparsam und vermeiden unnötige Komplexität, um nachhaltige, effiziente und werterhaltende Lösungen zu schaffen.

Planung, die überzeugt. Beratung, die Klarheit schafft.

Planung

Grundlagenanalyse

Zu Beginn klären wir die Aufgabenstellung anhand Ihrer Vorgaben und Bedarfe und analysieren die relevanten Grundlagen.

Bei einer Ortsbesichtigung erfassen wir die Umgebung, die baulichen Gegebenheiten sowie mögliche Einflussfaktoren.

Auf dieser Grundlage beraten wir Sie zum erforderlichen Leistungs‑ und Untersuchungsumfang und unterstützen Sie bei der Auswahl zusätzlich erforderlicher Fachplaner.

Abschließend fassen wir die gewonnenen Erkenntnisse zusammen, dokumentieren sie und erläutern Ihnen die Ergebnisse umfassend.

Vorentwurfsplanung

In der Vorentwurfsphase stimmen wir die erforderlichen Leistungen mit den Projektbeteiligten ab und legen Zielvorstellungen sowie Zielkonflikte fest.

Wir entwickeln ein, auf Ihren Kosten- und Terminrahmen abgestimmtes Konzept, bewerten Varianten nach gleichen Anforderungen und erstellen Planunterlagen - in der Regel im Maßstab 1:200 - zur Darstellung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen.

Die Ergebnisse stellen wir den beteiligten Fachplanern als Grundlage für die weitere Planung bereit, koordinieren deren Leistungen und besprechen frühzeitig mit den Behörden die Genehmigungsfähigkeit.

Abschließend erstellen wir eine Kostenschätzung und einen Grobterminplan sowie eine umfassende Dokumentation der Ergebnisse.

Entwurfsplanung

In der Entwurfsphase entwickeln wir auf Basis der Vorentwurfsplanung ein individuelles Konzept unter Berücksichtigung der Vorgaben, Bedingungen und Beiträge der Fachplaner. Die Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die baurechtliche Genehmigungsplanung und die weiteren Leistungsphasen.

Dazu verdichten wir die Planunterlagen je nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad - in der Regel im Maßstab 1:100 - und erarbeiten Grundrisse, Schnitte, Ansichten sowie ausführungsfähige Details. Zudem erstellen wir eine Objektbeschreibung und besprechen die Genehmigungsfähigkeit mit den Behörden.

Die Ergebnisse stellen wir den beteiligten Fachplanern als Basis für die weitere Planung bereit und koordinieren die Leistungen der anderen Fachbereiche.

Ausgehend von der Kostenschätzung und dem Grobterminplan verdichten wir die Informationen, gleichen die Kosten ab und erstellen eine Kostenberechnung sowie einen generellen Ablaufplan.

Die Ergebnisse dokumentieren und erläutern wir Ihnen umfassend.

Genehmigungsplanung

In der Genehmigungsphase erstellen wir auf Basis der Entwurfsplanung die Planunterlagen sowie erforderliche Berechnungen und Beschreibungen.

Die Vorlagen und Nachweise fassen wir zusammen und reichen die Unterlagen zur baurechtlichen Genehmigung bei der Behörde ein.

Während des Genehmigungsverfahrens vertreten wir Sie gegenüber den Behörden, bearbeiten erforderliche Nachforderungen und erläutern die eingereichten Unterlagen bei Bedarf vor Ort.

Nach Erteilung der Genehmigung stellen wir Ihnen die genehmigten Unterlagen zur Verfügung.

Detailfoto währende der Planung.
Detailfoto während der Beratung.

Beratung

Ankaufsberatung

Beratung bereits vor Ankauf von Grundstücken und Immobilien schützt vor rechtlichen Risiken wie Dienstbarkeiten, Belastungen oder fehlenden Genehmigungen (Baukonsens).

Prüfungen aus baurechtlicher Sicht schließen fehlerhafte Annahmen zur Bauplatzeignung und zu möglichen Entwicklungspotenzialen frühzeitig aus. Gestalterische Prüfungen stellen sicher, dass Lage, Ausrichtung, Topografie und Bebauungsmöglichkeiten zu wirtschaftlichen und funktionalen Entwürfen führen.

Abgestimmte Maßnahmen vermeiden unerwartete Kosten und falsche Annahmen - so bewahren Sie den langfristigen Wert Ihrer Investition.

Machbarkeitsstudie

Eine Machbarkeitsstudie unterstützt die Entscheidungsfindung zur Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit eines Bauprojekts.

Sie umfasst die Analyse rechtlicher und organisatorischer Rahmenbedingungen, die wirtschaftliche Prüfung durch Bebauungsstudien auf Basis eines Kostenziels, die Definition von Qualitäts‑ und Quantitätsvorgaben sowie die Abstimmung möglicher Terminziele für die Projektrealisierung.

Bei Anträgen auf Änderung eines Bebauungsplans fordern Gemeinden üblicherweise die Präsentation einer Machbarkeitsstudie. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Änderung - das zuständige Gremium entscheidet, ob der Antrag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Wir unterstützen Sie dabei, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Projektentwicklung

Für eine frühzeitige Einschätzung des Projekterfolgs ist es entscheidend, mögliche Risiken - insbesondere Kostenrisiken - umgehend zu erkennen.

Unser "Budget zuerst" Ansatz ermöglicht bereits im frühen Projektstadium fundierte Entscheidungen zur Machbarkeit. In der Entwicklungsphase bestehen zwar die größten Unsicherheiten, zugleich bieten sich hier die größten Chancen, Kosten, Qualität und Termine gezielt zu steuern - durch fundierte Analysen, Variantenstudien und transparente Kostenplanungen.

Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu minimieren und den Weg zum erfolgreichen Projekt sicher zu gestalten.

Konsensberatung

Fehlende Genehmigungen oder abweichende Bauausführungen bei Gebäuden oder Gebäudeteilen können zu empfindlichen Geldstrafen, Feststellungsverfahren mit Nutzungsuntersagungen, behördlichen Auftrag zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands und im Schadensfall auch zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit des Bestands, um Risiken und Handlungsbedarfe bei Abweichungen vom Baukonsens zu erkennen.

Bei festgestellten Abweichungen wird die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Falls diese nicht gegeben ist, erarbeiten wir für Sie konkrete Lösungsansätze für die baurechtliche Sanierung.

Mitwirkung an der Vergabe

Zur Sicherung des Entwurfsgedankens und der Qualität beraten wir Sie bei Prüfung und Bewertung der Angebote, wirken bei den Bietergesprächen mit und helfen Ihnen, eine optimale Entscheidungsgrundlage zu finden.

Fundierte Beratung zu den Vergabevorschlägen hilft eine optimale Entscheidungsgrundlage zu finden.

Begleitung der Bauausführung

Die fortlaufende Begleitung ergänzt die örtliche Bauaufsicht und sichert konsequent die Umsetzung von Entwurfs- und Qualitätszielen.

Dadurch gehen an der Schnittstelle zur örtlichen Bauaufsicht keine Informationen verloren und letzte technische, funktionale und gestalterische Details können zügig geklärt und Verzögerungen vermieden werden.

Von Baubeginn bis zur Schlussabnahme stellt die Begleitung der Bauausführung sicher, dass die geplante Qualität und Funktionalität erreicht wird.

Über den Ablauf,

nur drei Schritte

1. Schritt

Bei einem ersten Gesprächstermin lernen wir uns kennen und besprechen den generellen Ablauf mit den einzelnen Leistungsphasen, die Projektziele und Terminvorstellungen.

Ihre Anforderungen, Budgetvorstellungen und Prioritäten werden geklärt, um die Grundlage für eine gemeinsame Zusammenarbeit zu schaffen.

2. Schritt

Auf dieser Basis erstellen wir ein Angebot über den benötigten Leistungsumfang. Im persönlichen Gespräch erläutern wir das Angebot im Detail, nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor und klären die Vertragsmodalitäten, sodass am Ende ein abgestimmtes Leistungspaket mit einer transparenten Kostenübersicht entsteht.

3. Schritt

Nach Auftragserteilung erfolgt die Umsetzung der Leistungen. Während dieser Phase stimmen wir uns regelmäßig mit Ihnen ab - wir berichten über Fortschritte, besprechen anstehende Entscheidungen und klären offene Fragen zeitnah.

Zum Abschluss jeder Leistungsphase erhalten Sie eine detaillierte Zusammenfassung der Ergebnisse mit erläuternden Unterlagen.

Portraitfoto Stefan stehend

Häufige Fragen

Ist der Gesprächstermin kostenfrei?

Der erste Gesprächstermin ist kostenfrei und dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Klärung erster Fragen, Budgetvorstellungen und Prioritäten. Er schafft die Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit.

Welche Informationen werden zu Beginn benötigt?

Sie, als Auftraggeber, legen den Bauwillen in Form des „Was" und „Wozu" als Bauziel fest. Alle weiteren benötigten Informationen erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen im Planungsprozess.

Benötige ich einen Architekten für mein Vorhaben?

Viele Baumaßnahmen setzen für die behördliche Genehmigung Bauunterlagen voraus, die von einer befugten Stelle verfasst werden müssen.

In Tirol sind bestimmte Bauvorhaben baurechtlich weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, wie beispielsweise Baumaßnahmen im Inneren von Gebäuden sowie Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten (sofern allgemeine bautechnische Erfordernisse nicht wesentlich berührt werden), der Austausch von Fenstern und Balkontüren (wenn die Gestaltung nicht wesentlich berührt wird) oder die Errichtung von Einfriedungen bis insgesamt 1,50 m Höhe.

Die Aufzählung ist nicht abschließend und eine detaillierte Abklärung ist dringend ratsam.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Architekten?

Architekten verfügen nach umfassender akademischer Ausbildung und mehrjähriger Praxis als staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker über fundierte fachliche Kompetenz.

Als Treuhänder sind sie ausschließlich ihren Auftraggebern und den geltenden Gesetzen verpflichtet, sie sind an die Verschwiegenheit gebunden und das Provisionsverbot sichert ihre Unabhängigkeit.

Sie vertreten Ihre Auftraggeber gegenüber Behörden und sind als mit öffentlichem Glauben versehene Personen berechtigt, das Bundeswappen und ein Siegel zu führen.

Gibt es Referenzen oder Beispielprojekte?

Aus Gründen der Diskretion stelle ich Referenzen und realisierte Projekte persönlich vor. So können wir Ihre Fragen detailliert besprechen und Sie erhalten einen umfassenden Eindruck meiner bisherigen Arbeitsweise.

Ich verfolge weder Trend noch Stil, sondern eine architektonisch klare Haltung. Erfahren Sie, wofür ich stehe: Über die Haltung meiner Architektur

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Nur Mut!*

* Jemand muss den ersten Schritt machen...