Portraitfoto seitlich von Stefan

Fragen und Antworten

Was ist ein Ziviltechniker?

Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker sind freiberuflich als Architekten oder Zivilingenieure tätig und ausschließlich berechtigt, diese Berufsbezeichnungen zu führen.

Ihre Tätigkeit verbindet schöpferische Leistungen mit den Regeln der Technik auf wissenschaftlicher Grundlage und berücksichtigt gesellschaftliche sowie kulturelle Aspekte. Ziviltechniker erbringen planende, prüfende und überwachende Leistungen sowie Beratung, Koordination, Mediation und Treuhandschaft und übernehmen organisatorische und kommerzielle Abwicklung von Projekten sowie Gesamtplanungsaufträge. Sie vertreten Auftraggeber vor Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Voraussetzungen sind ein an Universität oder Fachhochschule, einschlägige Berufspraxis, die Ziviltechnikerprüfung und die Ablegung eines Eides. Ziviltechniker handeln unabhängig, objektiv und qualitätsorientiert, fungieren als Gutachter, Treuhänder und Aufsichtsorgane und führen das Bundeswappen auf ihren Dokumenten. Der individuelle Befugnisumfang richtet sich nach der akademischen Ausbildung.

Welche Leistungen werden von Architekten erbracht?

Architekten entwerfen, planen und begleiten Bauvorhaben ganzheitlich.

Als unabhängige Generalisten beraten sie interdisziplinär in technischen, gestalterischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen sowie in Aspekten der Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.

Ihr Leistungsspektrum umfasst Projektentwicklung, Entwurf und Planung einschließlich behördlicher Genehmigungsplanung, Baumanagement, Koordination der Bauarbeiten, Abstimmung mit allen Beteiligten, Prüfungen sowie die Erstellung von Gutachten.

Wie unterscheiden sich bewilligungs- bzw. anzeigepflichtigen Bauvorhaben?

In Tirol unterliegen bestimmte Bauvorhaben einem "vereinfachten Baubewilligungsverfahren" (Bauanzeige) und müssen vor Baubeginn schriftlich der Behörde angezeigt werden. Dazu gehören insbesondere die sonstige Änderung von Gebäuden sowie die Errichtung und die Änderung von sonstigen baulichen Anlagen, die Errichtung, Aufstellung und Änderung von Flugdächern (Carports) und Überdachungen für Terrassen bis 15 m² überdeckte Fläche, die Anbringung und Änderung von untergeordneten Bauteilen und Balkonverglasungen, die Errichtung und Änderung von Terrassen, Pergolen und dergleichen oder die größere Renovierung von Gebäuden.

Darüber hinausgehende Bauvorhaben sind bewilligungspflichtig.

Die Aufzählung ist nicht abschließend und eine detaillierte Abklärung ist dringend ratsam.

Werden zusätzliche Fachplaner benötigt?

Je nach Bauvorhaben und projektspezifischen Anforderungen sind üblicherweise folgende Fachplaner erforderlich:

  • Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen
  • Tragwerksplanung
  • Energieausweis / Bauphysik (Wärme, Schall, Feuchte)
  • Technische Gebäudeausrüstung (TGA):
    • Elektroplanung
    • HKLS-Planung (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär)

Besondere Rahmenbedingungen - etwa schwierige Bodenverhältnisse, Spezialnutzungen oder komplexe Anforderungen - können zusätzliche Fachplaner erforderlich machen. Wir beraten Sie zu den notwendigen Leistungen und unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Fachplaner.

Wie läuft die Zusammenarbeit praktisch ab?

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem persönlichen Gespräch, in dem wir Ihre Anforderungen, den zeitlichen Ablauf und das Budget klären und unsere Prioritäten abstimmen. Darauf folgt ein transparentes Angebot – mit Anpassungen, bis es Ihren Erwartungen entspricht – und die Klärung aller Vertragsmodalitäten.

Nach Auftragserteilung setzen wir die vereinbarten Leistungsphasen um. Während der Umsetzung halten wir Sie je nach Projektbedarf regelmäßig über den Fortschritt auf dem Laufenden. Am Ende jeder Phase erhalten Sie ein ausführliches Ergebnis mit verständlichen Erläuterungen und nächsten Schritten.

Wie lange dauert mein Projekt ungefähr?

Die Projektdauer hängt von Projektgröße, Anforderungen, besonderen Gegebenheiten und notwendigen Genehmigungen ab. Die folgenden Werte sind grobe Orientierungspunkte – jedes Projekt ist individuell und kann abweichen.

Die Gesamtdauer gliedert sich typischerweise wie folgt:

  1. Planung und Genehmigungen: 9-18 Monate
  2. Bauvorbereitung: 3-6 Monate
  3. Bauphase:
    • Einfache Umbaumaßnahmen: 3-6 Monate
    • Neubauten: 6-18 Monate

Diese Phasen folgen üblicherweise nacheinander. Der Architekt hat keinen Einfluss auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens.

Mit welcher Genauigkeit können Termine und Kosten prognostiziert werden?

Bei Bauvorhaben handelt es sich um Einzelanfertigungen. Termine und Kosten sind daher stets als Zielwerte zu verstehen - nicht als verbindliche Garantien. Mit zunehmender Detaillierung der Planung und klaren vertraglichen Regelungen steigt die Verbindlichkeit und Genauigkeit.

Die folgenden Toleranzbereiche gelten je nach Planungsfortschritt (Leistungsphase nach LM.VM):

  • LPH 1 - Grundlagenanalyse: ± 30% (Kostenrahmen/Budget des Auftraggebers)
  • LPH 2 - Vorentwurfsplanung: ± 25% (Kostenschätzung)
  • LPH 3 - Entwurfsplanung: ± 15% (Kostenberechnung)
  • LPH 4 - Genehmigungsplanung (ohne Kostenermittlung)
  • LPH 5 - Ausführungsplanung (ohne Kostenermittlung)
  • LPH 6 - Ausschreibung/LVs: ± 5% (Kostenanschlag)

Kostenüberschreitungen entstehen häufig bereits in der Vorentwurfsphase durch unzureichende Berücksichtigung der Kostentiefe. Eine vertiefte Kostenschätzung kann in dieser Phase die Genauigkeit um etwa 10 Prozentpunkte verbessern und spätere Überraschungen vermeiden.

Weitere Informationen zu den Leistungsmodellen (LM.VM) finden Sie in der Antwort: Auf welcher Grundlage wird das Honorar berechnet?

Wie wird mit Projektänderungen (Leistungsänderungen) umgegangen?

Änderungen sind jederzeit möglich. Je später eine Änderung erfolgt, desto höher können die zusätzlichen Aufwendungen, Mehrkosten und Verzögerungen werden.

Resultieren Änderungen aus Umständen außerhalb unseres Einflusses – etwa geänderte Anforderungen des Bauherrn, ergänzende behördliche Auflagen oder unvorhergesehene Bedingungen – rechnen wir sie nach dem tatsächlich entstandenen Mehraufwand ab.

Wir informieren Sie zeitnah über die Auswirkung einer Änderung auf Kosten und Termine.

Auf welcher Grundlage wird das Honorar berechnet?

Das Honorar setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Grundleistungen: Das sind Leistungen, die zur Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Sie berechnen sich als Prozentsatz der geschätzten, "anrechenbaren Herstellungskosten" Ihres Projekts - diese entsprechen weitgehend den Bauwerkskosten (Bauwerk-Rohbau, -Technik, -Ausbau).
  • Optionale Leistungen: Zusatzleistungen, die über die Grundleistungen hinausgehen - wie vertiefte Planungen oder besondere Beratungen - verrechnen wir nach tatsächlichem Aufwand auf Stundensatzbasis.

Die Leistungsmodelle (LM.VM 2023) beschreiben detailliert die Leistungen von Ziviltechnikern, welche davon als Grund- oder optionale Leistungen gelten, erläutern die Vergütungsmodelle und liefern weitere technische, planerische und rechtliche Informationen.

Die anzuwendenden Leistungsmodelle finden Sie unter Geschäftsbedingungen.

Wie viel kostet ein Architekt?

Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab: dem Umfang der beauftragten Leistungen, der Art und Größe Ihres Projekts sowie projektspezifischen Anforderungen und Besonderheiten.

Als Orientierungswert für die Planungskosten bis zur Genehmigung durch die Behörden (Leistungsphasen 1-4) können Sie mit etwa 2,8 bis 4,2 Prozent der Errichtungskosten (ohne Grund und Einrichtung) rechnen.

Diese Werte sind Anhaltspunkte. Gerne klären wir die entstehenden Kosten individuell mit Ihnen ab - basierend auf Ihrem Bauvorhaben.

Wie werden Beratungsgespräche verrechnet?

Beratungsgespräche werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundensatzbasis verrechnet. Wir dokumentieren die Gesprächsdauer und informieren Sie transparent über die anfallenden Kosten, gerne erstellen wir Ihnen ein Beratungsangebot.

Warum kann es keine kostenlose Planung geben?

Architekturleistungen erfordern umfangreiche Fachkompetenz mit langjähriger Ausbildung, leistungsfähige Computer mit spezialisierter Software, Versicherungen und fortlaufende Weiterbildung. Diese Kosten sind erforderlich und gerechtfertigt.

Seriöse Anbieter weisen Planungskosten stets im Angebot aus - nicht als Aufschläge in den Angebotspositionen oder rückvergütet als versteckte Provisionen. Gerne bieten wir Ihnen einen kostenfreien Gesprächstermin an, um Ihre Anforderungen zu erfassen und ein transparentes Angebot zu erarbeiten.

Erfahren Sie in der Frage Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Architekten?, wie unsere Funktion als Treuhänder und das Provisionsverbot - sichergestellt durch transparente Planungskosten - zu Ihren Vorteilen werden.

Ist der Architekt für die Kostenkontrolle verantwortlich?

Ja - für die beauftragten Leistungsphasen.

Während der Planung kontrollieren wir die Kosten kontinuierlich. Wir verfeinern die Kostenprognose abhängig von der Planungsphase, vergleichen sie mit vorherigen Kostenansätzen und dokumentieren Abweichungen transparent – beispielsweise wenn sich Leistungen oder Mengen ändern.

Nach dem Baubeginn bis zum kaufmännischen Projektabschluss folgt das Kostenmanagement. Die endgültigen Kosten ergeben sich letztlich aus dem Ausschreibungsergebnis, den vergebenen Aufträgen und der Schlussabrechnung.

Ist ein schriftlicher Vertrag nötig?

Ja, ein schriftlicher Vertrag ist dringend empfohlen. Darin werden Leistungsumfang, Honorar, Termine, Haftung und gegenseitige Rechte und Pflichten klar geregelt. Dies schützt beide Seiten und reduziert Missverständnisse.

Welche Rechte habe ich als Auftraggeber?

Sie erhalten fachlich korrekte und vertragsgemäße Leistungen. Als Ihr verlässlicher Partner versprechen wir:

  • Transparenz zu Kosten, Terminen und Leistungsumfang
  • Flexibilität bei Änderungswünschen
  • Umgehende Lösungen bei Unstimmigkeiten

Rechtliche Details und Musterverträge finden Sie unter Geschäftsbedingungen.

Haben wir Ihre Frage nicht beantwortet?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. Sie erreichen uns unter:

Telefon: +43 (0) 681 / 208 649 01

E-Mail: info@stefanschwabegger.at

Eine Münze werfen?*

* ist bei wichtigen Entscheidungen nur die zweitbeste Wahl...